Schadensmeldung
Sie haben in der Wohnung einen Schaden?
.. dann teilen Sie uns Ihr Anliegen mit.
Hinweis: Prüfen Sie zunächst, ob es sich um Schaden handelt, der im Verantwortungsbereich der Wohnungsbaugesellschaft liegt. Handelt es sich um einen Schaden, der Folgeschäden nach sich ziehen kann, sind Sie sogar verpflichtet, diesen unverzüglich anzuzeigen (z.B. Wasserschaden).